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Arbeitspsychologische Tätigkeiten



Arbeitspsychologische Tätigkeiten


Seit 2013 ist durch eine Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG) die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für Unternehmen (ab einem Mitarbeiter) verpflichtend.


Als Arbeitspsychologin begleite ich Sie gerne durch den gesamten Prozess der Evaluierung – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Nachprüfung.

Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen, welche die Belastungen Ihrer Mitarbeiter/innen am Arbeitsplatz in folgenden Bereichen reduzieren:

  • Arbeitsaufgaben und Arbeitstätigkeiten
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (Unterbrechungen, fehlende Information, etc.)
  • Arbeitsumgebung und Arbeitsraum (Lärm, Klima, Platzverhältnisse, etc.)
  • Arbeitsorganisation (Zusammenarbeit unter Kolleg/innen, Arbeitszeitgestaltung, etc.)

Ich sehe diese gesetzliche Pflicht als Chance für Ihr Unternehmen die aktuellen Arbeitsbedingungen zu erheben und daraus Verbesserungen für Ihre Mitarbeiter/innen abzuleiten, sodass die Gesundheit aller erhalten bzw. gefördert werden kann.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich!